§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen TheraVet - Physiotherapie und Osteopathie für Hunde, vertreten durch Kirsten Pientka (i. F. „Dienstleister“), und Patientenbesitzer, Tierhalter oder Verfügungsberechtigten (i. F. „Auftraggeber“) als Behandlungsvertrag gem. § 611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen oder Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung des Dienstleisters.
Diese AGB gelten ab 25.05.2018 bis auf Widerruf und setzen alle älteren AGB außer Kraft.


§ 2 Vertragsschluss


Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Dienstleisters annimmt und sich an ihn zum Zwecke der Beratung, Untersuchung, Diagnose und/oder Therapie wendet. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insb. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Dienstleister aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder aus Gründen, die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Dienstleisters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.


§ 3 Behandlungsvertrag


Der Dienstleister erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie und Osteopathie zur Beratung, Untersuchung, Diagnose und Therapie beim Tier. Die Dienste erfolgen gem. §§ 611, 612 BGB sowie auf Grundlage der AGB. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Vom Dienstleister werden in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Daher kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden und ist überdies gesetzlich unzulässig. Der Dienstleister darf keine Attestierungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.


§ 4 Haftung


Eine Haftung des Dienstleisters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. In diesem Fall wird der Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber haftet unmittelbar und in voller Höhe für sämtliche Schäden, die an Personen,  Praxisausrüstung oder Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden.


§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers


Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insb. wenn der Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Dienstleister haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch Mitwirkung des Auftraggebers an der Therapie verursacht werden.
Tiere, die an einer Gruppenveranstaltung (z.B. Erste Hilfe Kurs) teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Veranstaltung gilt die gesetzliche Leinenpflicht (§2 Abs. 2 LHundG).


§ 6 Terminvereinbarung


Untersuchungs- und Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese vom Dienstleister auf dem Postweg, per E-Mail, Telefon, SMS oder anderem elektronischen Wege bestätigt wurden. Bei  Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insb. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder der Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern der Auftraggeber eine  Telefonnummer überlassen hat, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Dienstleisters nicht wahrgenommen werden, bietet dieser einen zeitnahen Ersatztermin an. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Verspätet sich der Auftraggeber um mehr als 15 Minuten, wird das volle Honorar berechnet, auch wenn die Leistung dann nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann.


§ 7 Rücktritt- und Stornoklausel


Tritt der Auftraggeber bei Ankunft des Dienstleisters vom Behandlungsvertrag zurück oder ist er nicht anzutreffen oder erscheint er ohne Absage nicht zum Termin, wird das volle Honorar zzgl. etwaiger Fahrtkosten berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form von unverschuldetem und unabwendbarem Zufall.


§ 8 Zahlungsbedingungen


Der Dienstleister hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Dienstleister und Auftraggeber vereinbart wurde, gelten die in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Auftraggeber in bar oder per EC-Karte gegen Quittung (als vorläufigen Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, kann jeweils zum Ende eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine detailliert aufgeschlüsselte  Rechnung wird dem Auftraggeber auf Wunsch per Post oder elektronisch übersandt.
Sofern die Leistung nicht gegen sofortige Zahlung erbracht wurde, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden 10 Tage nach Erhalt der Rechnung gesetzt (§ 271 Abs. 2 BGB). Der Auftraggeber kommt bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Dienstleister wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch  genommen.


§ 9 Gesetzliche Vorschriften


Die Abgabe von frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Dienstleister oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Dienstleister in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.


§ 10 Auskunftspflicht des Dienstleisters


Der Dienstleister ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Auftraggeberdaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Der Dienstleister führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Auftraggeber nicht verlangen, dass der Dienstleister diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Auftraggeber eine Behandlungsakte verlangt, erstellt der Dienstleister diese kostenpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt und mit dem Vermerk „Kopie“ oder „Abschrift“ versehen. Die Patientenakten werden vom Dienstleister zehn Jahre nach der letzten Leistung vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.


§ 11 Datenschutz


Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden. Art und Umfang der Datenverwendung werden in den gesonderten Datenschutzhinweisen näher erläutert. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. BDSG und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und dessen mutmaßlichem Willen entspricht.


§ 12 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.


§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wuppertal.